In einem kürzlich von RA Aslantas verteidigten Fall wurden zwei Metzger aus dem Kanton Thurgau beschuldigt, importiertes Fleisch als “Suisse Garantie” verkauft zu haben. Trotz der Schuldigsprechung wegen reglementswidrigen Gebrauchs einer Garantie- oder Kollektivmarke, ist ein wichtiger Aspekt dieses Falles der Freispruch vom Betrugsvorwurf (vgl. Artikel im Tagblatt).
Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass kein Vermögensschaden für die Kunden entstanden ist, da die Angeklagten gleichwertiges Fleisch verarbeitet hatten. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung einer kompetenten Verteidigung, insbesondere wenn es um komplexe Vorwürfe wie Betrug geht.
Schliesslich ist zu erwähnen, dass das Obergericht des Kantons Thurgau bezüglich der Verurteilung wegen der Zuwiderhandlung gegen das Markenschutzgesetz aufgrund einer Wiedergutmachung durch die beiden Beschuldigten auf eine Strafe verzichtet hat. Das bedeutet, dass die Verurteilung der beiden Metzger keinen Eintrag im Strafregister zur Folge hat.
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