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Freispruch am Bundesstrafgericht

  • Autorenbild: Fatih Aslantas
    Fatih Aslantas
  • vor 4 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Die Bundesanwaltschaft warf unserer Mandantin vor, fahrlässig gegen das Kriegsmaterialgesetz sowie eventualvorsätzlich gegen das Güterkontrollgesetz verstossen zu haben, als sie im Geschäft ihres Vaters aushalf und Bewilligungen für ein Exportgeschäft für historische Waffen, die für ein Chinesisches Museum bestimmt waren, beim SECO einreichte. Der Vorwurf lautete vereinfacht gesagt, dass sie eine Durchfuhrbewilligung hätte beantragen müssen.


Gegen den entsprechenden Strafbefehl erhoben wir Einsprache, woraufhin eine Verhandlung am Bundesstrafgericht in Bellinzona stattfand. Die Einzelrichterin sprach unsere Mandantin vollumfänglich frei. Die Begründung steht noch aus und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Nachfolgend ein Bericht des SRF inkl. Interview mit RA Aslantas (Link).

 
 
 

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