Berufungsverfahren im Fall Raiffeisen/Aduno
Nach acht Verhandlungstagen ist der Berufungsprozess im Fall Raiffeisen/Aduno vorerst zu Ende gegangen. Das Obergericht des Kantons Zürich hat sich zurückgezogen zur Urteilsberatung. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch unklar.
Für die Verteidigung zeigt der Fall einmal mehr: Die Grenze zwischen ungenügender Corporate Governance und strafbarer Handlung ist oft schmaler und gleichzeitig komplexer, als die öffentliche Diskussion es vermuten lässt.
Genau deshalb lohnt sich der differenzierte Blick auf die strafrechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen. Das Berufungsurteil dürfte weit über den Einzelfall hinaus Beachtung finden.
Nachfolgend zwei Auszüge aus der Presse:

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